Es wurden 6 Artikel zum Stichwort „Radweg“ gefunden:
ampnet – 25. Juni 2018. Autos gehören auf die Straße, Radfahrer auf den Radweg. Soweit die allgemeine Meinung. Doch die stimmt nur bedingt. Radfahrer dürfen in der Regel auch die Fahrbahn benutzen, wie der Pressedienst Fahrrad betont. Das beginnt demnach schon beim Begriff Straße. Unter ihn fallen nämlich sowohl Radweg als auch die Fahrbahn für Autos. Deshalb gilt es eigentlich zwischen Radweg und Fahrbahn zu unterscheiden, denn auf der Straße fahren beide. Hinzu kommt, dass in deutschen Kommunen die sogenannte Radwegebenutzungspflicht immer weiter abgeschafft wird.
ampnet – 21. Juni 2016. Nicht immer wissen Verkehrsteilnehmer, wer und wann einen Geh- oder Radweg benutzen darf oder muss. Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln wie zum beispiel Tretrollerfahrer und Inlineskater gehören auf den Gehweg. Sie werden nach Angaben des ADAC rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen. Fußgänger können ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, soweit sie damit den Fußgängerverkehr nicht erheblich behindern, ansonsten müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen.
ampnet – 17. Februar 2012. Ist ein ausdrücklich vorgeschriebener Radweg nicht benutzbar, darf man nicht einfach auf den Radweg der gegenüberliegenden Straßenseite wechseln und dort weiterfahren. Diese Erfahrung musste eine Radfahrerin machen, die nach einem solchen Manöver mit einem sie nicht aus falscher Richtung erwartenden Pkw kollidierte. Wegen verkehrswidrigen Verhaltens kürzte das Oberlandesgericht Naumburg der Verunglückten sogar das Schmerzensgeld nebst Schadensersatz um die Hälfte (Az. 1 U 74/11).
ampnet – 10. Juni 2011. Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az: 11 B 08.1892) entscheiden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichten.